Allgemeine Infos zur Eignungsprüfung

  • Warum gibt es eine Eignungsprüfung in Musik?

    Warum gibt es eine Eignungsprüfung in Musik?

    Das Musikstudium umfasst unter anderem künstlerische Studien, die eine besondere Eignung und Vorbildung notwendig machen. Um herauszufinden, wer für ein solches Studium geeignet ist, bietet sich nicht – wie in einigen anderen Fächern – die Abiturnote als ausschlaggebendes Kriterium an, sondern eine Überprüfung der fachbezogenen Eignung vor Aufnahme des Studiums.


  • Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?

    Wer muss die Eignungsprüfung ablegen?

    Grundsätzlich gilt: Wer an der TU Dortmund Musik studieren möchte, muss an der internen Eignungsprüfung teilnehmen. Dies gilt in der Regel auch dann, wenn Sie bereits an anderen Orten Eignungsprüfungen bestanden haben, Leistungsnachweise erbracht oder Abschlüsse erworben haben.* Der Grund dafür ist: Wir möchten unsere Studierenden gerne persönlich kennen lernen und spielen hören, bevor wir sie aufnehmen. Bitte legen Sie Zeugnisse über auswärtige Studienabschlüsse Ihrer Anmeldung zur Eignungsprüfung bei.

    *In Ausnahmefällen können Sie sich die bestandene Eignungsprüfung von anderen Musikhochschulen und Universitäten in NRW anerkennen lassen. Dazu richten Sie einen formlosen Antrag an den Eignungsprüfungsausschuss.

     

     

  • Kann man auch ohne Eignungsprüfung Musik studieren?

    Kann man auch ohne Eignungsprüfung Musik studieren?

    Ja, allerdings nicht auf Lehramt! Sie haben die Möglichkeit, Musik als Komplementfach in den Studiengängen Informatik, Journalistik und Angewandte Sprach- und Literaturwissenschaften zu studieren. In diesem Falle müssen Sie ein Aufnahmegespräch mit der Institutsleitung führen. Sie bekommen dann keinen Einzelunterricht, sondern besuchen nur bestimmte Seminare.

    Ausnahme:

     

    Wer bereits ein abgeschlossenes Musikstudium an einer Hochschule vorweisen kann, kann von der Eignungsprüfung ganz oder teilweise befreit werden. Darüber hinaus können an einer anderen Hochschule erbrachte Leistungen als Nachweis oder Teilnachweis der studiengangbezogenen Eignung anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass kein wesentlicher Unterschied hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen zu den an der Technischen Universität Dortmund zu erbringenden Leistungen besteht. Entsprechende Dokumente sind dem Eignungsprüfungsausschuss bis zum jeweiligen Anmeldeschluss eines Jahres vorzulegen. Über Befreiungen von der Eignungsprüfung und über die Anerkennung gleichwertiger Leistungen entscheidet der Eignungsprüfungsausschuss auf Antrag.

     

  • Bekommt man nach bestandener Eignungsprüfung automatisch einen Studienplatz?

    Bekommt man nach bestandener Eignungsprüfung automatisch einen Studienplatz?

    Sie müssen sich in jedem Fall bei bestandener Eignungsprüfung noch beim Zentrum für Studienangelegenheiten um einen Studienplatz bewerben, da auf den Bildungswissenschaften ein Numerus clausus (NC) liegt. Die Höhe des NC kann nicht im Vorhinein angegeben werden, da er sich erst aus dem jeweiligen Verhältnis von Studienplätzen und Bewerbungen ergibt.

    ABER: An der TU Dortmund wird Ihnen bei bestandener Eignungsprüfung ein Bonus von 1,0 angerechnet; d.h.: wenn Ihre Abiturdurchschnittsnote z.B. 2,6 beträgt, werden Sie im Zulassungsverfahren behandelt, als wäre es eine 1,6. Beachten Sie dazu aber unbedingt die Fristen des Zentrums für Studienangelegenheiten!

    Achtung: Eine Verbesserung der Durchschnittsnote ist ausgeschlossen, wenn die oder der Studierende bereits in einem Lehramtsbachelorstudiengang an der TU Dortmund eingeschrieben oder als Zweithörerin oder Zweithörer zugelassen ist oder war und den Wechsel in eine andere Schulform, ein anderes Unterrichtsfach, einen anderen Lernbereich, eine andere berufliche Fachrichtung oder sonderpädagogische Fachrichtung beantragt.

Informationen zum Anmeldeverfahren

  • Kann ich mir Leistungen aus einem Musikstudium an einer anderen Universität oder Hochschule anrechnen lassen?

    Kann ich mir Leistungen aus einem Musikstudium an einer anderen Universität oder Hochschule anrechnen lassen?

    Generell besteht die Möglichkeit. Näheres dazu regelt die Anerkennungsordnung der TU Dortmund. Allgemein gilt: Über Anerkennungen wird stets auf Antrag und im Einzelfall entschieden; es gibt keine pauschale Anrechnung z.B. bestimmter Studiengänge.

  • Wann findet die Eignungsprüfung statt?

    Wann findet die Eignungsprüfung statt?


    Die Eignungsprüfung findet zweimal jährlich statt, und zwar im Februar und Ende Juni. Wenn Sie die Eignungsprüfung bestehen, können Sie zum 1. Oktober Ihr Studium beginnen. Wenn Sie teilnehmen möchten, müssen Sie sich bis spätestens 20. Januar (früher Termin) bzw. 1. Juni (später Termin) im Musiksekretariat schriftlich anmelden. Beachten Sie: Sie können Ihr Studium in jedem Fall nur zum Wintersemester aufnehmen!

  • Wie melde ich mich zur Eignungsprüfung an?

    Wie melde ich mich zur Eignungsprüfung an?

    Für die Eignungsprüfung müssen Sie sich pünktlich mit diesem Formblatt anmelden. Bewerbungsschluss für die schriftliche Anmeldung ist für alle Studiengänge der 20.1. (früher Termin) bzw. der 1.6. (später Termin) eines jeden Jahres. Ihre Anmeldung schicken Sie bitte auf dem Postweg mit allen erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse:


    Institut für Musik und Musikwissenschaft
    TU Dortmund
    44227 Dortmund

    oder per E-Mail an:

    sekretariat-musik.fk16(at)tu-dortmund.de


    Ein Anmeldeformular finden Sie auf unserer Homepage. Ihrem Anmeldeformular legen Sie bitte folgendes bei:

    • Kopie des Abiturzeugnisses (dies ist, falls es noch nicht vorliegt, sofort nach Erhalt unaufgefordert nachzureichen)
    • tabellarischer Lebenslauf
    • aktuelles Passfoto (klein)
    • ggf. Zeugnisse über bereits erfolgte Hochschulabschlüsse
    • ggf. Angabe von Gründen für die Einstufung in ein höheres Fachsemester.
  • Was gilt für internationale Bewerber_innen?

    Was gilt für internationale Bewerber_innen?

    Um an der TU Dortmund studieren zu können, muss eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachgewiesen werden.

    Im Rahmen der Antragstellung prüft die TU Dortmund anhand der Vorgaben der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (https://anabin.kmk.org/anabin.html), ob die eingereichten Bildungsnachweise einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) entsprechen und ob alle weiteren Zugangs- und Einschreibvoraussetzungen erfüllt werden.

    Bitte legen Sie daher ihren Bewerbungsunterlagen eine in Deutschland anerkannte Hochschulzugangsberechtigung bei.

    Wenn Sie über keine HZB verfügen oder weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an das Referat Internationales.

    Beachten Sie zudem:

    Internationale Bewerber*innen müssen vor Aufnahme eines Fachstudiums ihre Deutschkenntnisse nachweisen. Dies erfolgt in der Regel über einen DSH-2-Test. Dazu und zu den ebenfalls anerkannten Zertifikaten siehe: http://www.zhb.tu-dortmund.de/zhb/fs/de/Lehrgebiete/Deutsch_als_Fremdsprache/DSH/index.html

    Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (also auch Lehramt) muss der Nachweis bis spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen!

  • Bekomme ich nach der Anmeldung Bescheid?

    Bekomme ich nach der Anmeldung Bescheid?

    Sie werden in angemessener Zeit schriftlich von uns zur Prüfung eingeladen. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von telefonischen Nachfragen ab. Das Abiturzeugnis kann spätestens bis zum Prüfungstermin nachgereicht werden.

  • Wird bei der Eignungsprüfung eine Klavierbegleitung gestellt?

    Wird bei der Eignungsprüfung eine Klavierbegleitung gestellt?

    Das Institut für Musik und Musikwissenschaft stellt keine Klavierbegleiter zur Verfügung. Falls Sie eine Klavierbegleitung benötigen, müssen Sie diese selbst organisieren und mitbringen.

    Die Fachschaft Musik (mail(at)musikfachschaft.de) kann Ihnen bei der Suche nach einer Klavierbegleitung behilflich sein.

  • Wer berät mich?

    Wer berät mich?

    Bei Fragen rund um das Studium und die Eignungsprüfung steht euch das studentische Mentoringteam unseres Instituts unter mentoring(at)musikfachschaft.de zur Verfügung.

    Bei konkreten Fragen zur Eignungsprüfung wenden Sie sich bitte an Wiebke Wolf unter

    wiebke.wolf(at)tu-dortmund.de

    Bei Fragen rund um das Studium wenden Sie sich bitte an den Studienfachberater Dr. Malte Sachsse unter

    malte.sachsse(at)tu-dortmund.de oder unter der Nummer 0231/755-2968.

    Fragen zum Lehramtsstudium generell sowie Fragen zur Einschreibung beantworten Ihnen das DoKoLL und das Studierendensekretariat.

  • Gibt es Vorbereitungskurse?

    Gibt es Vorbereitungskurse?

    Wir bieten an unserem Institut verschiedene Vorbereitungskurse an.

    DoVoKaLe - Vorbereitungskurs für die Eignungsprüfung

    Bei DoVoKaLe handelt es sich um ein kostenfreies Angebot für Studieninteressierte, die sich über das Musikstudium an der TU Dortmund informieren möchten. Neben für die Eignungsprüfung relevanten Inhalten wie Musiktheorie und Gehörbildung bietet diese Veranstaltung auch Einblicke in Studienbereiche wie u.a. Musikgeschichte und Musikpädagogik und damit die Möglichkeit, das Dortmunder Musikinstitut und einige der Lehrenden im Vorfeld kennenzulernen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich mit anderen Studieninteressierten auszutauschen und offene Fragen zum Studium und zur Eignungsprüfung zu klären.

    Intensivkurs für die Eignungsprüfung

    Dieser dreitägige Kurs behandelt die Inhalte Allgemeine Musiklehre und Gehörbildung und richtet sich an angemeldete Bewerber*innen zur Eignungsprüfung im Juni 2022.

    Weitere Informationen zu den Kursen und zur Anmeldung finden Sie hier.

  • Kann ich den praktischen Teil der Eignungsprüfung an einem bestimmten Tag ablegen?

    Kann ich den praktischen Teil der Eignungsprüfung an einem bestimmten Tag ablegen?

    Aus organisatorischen Gründen können wir Ihnen nicht zusagen, die Prüfung an einem Wunschtermin absolvieren zu können. Das muss Sie aber nicht daran hindern, begründete Wünsche im Vorfeld der EP schriftlich einzureichen.

  • Was ist, wenn ich zum Termin der Eignungsprüfung erkranke?

    Was ist, wenn ich zum Termin der Eignungsprüfung erkranke?

    Die Eignungsprüfung ist so terminiert, dass Sie wichtige Fristen des Studierendensekretariats in Bezug auf das Zulassungsverfahren („NC“) einhalten können. Wenn Sie erkranken, können wir Ihnen nicht garantieren, dass Sie das Musikstudium noch zum jeweiligen Wintersemester aufnehmen können.

Informationen zu den Prüfungsanforderungen

  • Wie ist die Eignungsprüfung organisiert?

    Wie ist die Eignungsprüfung organisiert?

    Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:

    1. Schriftliche Prüfung: 120 Minuten, mit folgenden Teilen:
    a) Hörfähigkeit und Hörrepertoire

    b) Allgemeine Musiklehre

    2. Praktische Prüfung: 30 Minuten, mit folgenden Teilen:
    a) Erstes Instrument
 / Gesang
    b) zweites Instrument / Gesang
    
c) Singstimme
    d) Blattsingen
    e) Kadenzspiel

    Bei der praktischen Prüfung stellen Sie sich einer dreiköpfigen Kommission vor, die aus hauptamtlich Lehrenden des Instituts für Musik und Musikwissenschaft besteht. Die Prüfung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

  • Welche Instrumente kann ich wählen?

    Welche Instrumente kann ich wählen?

    Für Prüfung und Studium können Sie diejenigen Instrumente wählen, für die an der TU Dortmund ein Lehrangebot besteht oder bereitgestellt werden kann. Dies sind zurzeit: Klavier, Orgel, Cembalo, Akkordeon, Gitarre, Mandoline, Harfe, Schlagzeug, Querflöte, Blockflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Trompete, Posaune, Tuba, Euphonium, Horn, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Gesang.

    Mögliche Kombinationen von erstem und zweitem Instrument:

    • Wenn Sie Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen bzw. Lehramt für Berufskollegs studieren möchten, muss eins von beiden Instrumenten Klavier sein, das andere ist aus der o. g. Liste frei wählbar.
    • Wenn Sie eines der anderen Lehrämter (Grundschule, Haupt-, Real- und Gesamtschule, sonderpädagogische Förderung) studieren möchten, muss eines von beiden Instrumenten entweder Klavier oder Gitarre oder Akkordeon sein, das andere ist aus der o. g. Liste frei wählbar.

     

    Besondere Regelungen für E-Gitarre und E-Bass:

    Die Instrumente E-Gitarre und E-Bass können als Zweitinstrument gewählt werden, aber nicht als Erstinstrument. Bei entsprechender Vorbildung können E-Gitarre oder E-Bass auch als Erstinstrument gewählt werden. Für die Prüfung muss dann aber mindestens ein Stück auf der Konzertgitarre bzw. dem Kontrabass vorbereitet werden und kann durch Stücke auf der E-Gitarre bzw. dem E-Bass ergänzt werden.
    Eine Kombination von Konzertgitarre (Erstinstrument) und Gitarre (Zweitinstrument) bzw. Kontrabass (Erstinstrument) und E-Bass (Zweitinstrument) ist nicht möglich.

    Besondere Regelungen für Schlagzeug

    Wird Schlagzeug als Erstinstrument gewählt, so muss verpflichtend ein Stück auf Stabspielen (Mallet-Instrumenten) vorgetragen werden. Ein weiteres Stück muss aus dem klassischen Repertoire stammen, z. B. eine Etüde für kleine Trommel. Das dritte Stück ist frei wählbar. Wird Schlagzeug als Nebeninstrument gewählt, so ist das vorzutragende Stück frei wählbar.

  • Welchen Schwierigkeitsgrad müssen die Stücke in Haupt- und Nebenfach haben?

    Welchen Schwierigkeitsgrad müssen die Stücke in Haupt- und Nebenfach haben?

    Lassen Sie sich am besten von Ihrer Instrumentallehrerin oder Ihrem Instrumentallehrer beraten. Generell gilt: Sie sollten sich mit den Stücken, die Sie spielen, als Musikerin oder Musiker gut darstellen – das ist wichtiger, als sich an (im technischen Sinne) „schwierigen“ Stücken abzumühen.

    Trotzdem: Für das Hauptfach kann der Katalog für den Wettbewerb „Jugend musiziert“ hilfreich sein, den Sie z.B. sicherlich bei Ihrer Musikschule einsehen können. Die gespielten Stücke sollten sich an Stufe III dieses Katalogs orientieren.

  • Ist das Stück ... des Komponisten ... für die Eignungsprüfung angemessen?

    Ist das Stück ... des Komponisten ... für die Eignungsprüfung angemessen?

    Lassen Sie sich am besten von Ihrer Instrumentallehrerin oder Ihrem Instrumentallehrer beraten. Generell gilt: Sie sollten sich mit den Stücken, die Sie spielen, als Musikerin oder Musiker gut darstellen – das ist wichtiger, als sich an (im technischen Sinne) „schwierigen“ Stücken abzumühen.

    Trotzdem:Für das Hauptfach kann der Katalog für den Wettbewerb „Jugend musiziert“ hilfreich sein, den Sie z.B. sicherlich bei Ihrer Musikschule einsehen können. Die gespielten Stücke sollten sich an Stufe III dieses Katalogs orientieren.

  • Muss ich mein Programm vor der Eignungsprüfung einreichen?

    Muss ich mein Programm vor der Eignungsprüfung einreichen?

    Nein. Bringen Sie bitte aber einen Programmzettel in dreifacher Ausfertigung mit. Notentexte zu den Stücken benötigen die Prüferinnen und Prüfer nicht.

  • Prüfungsanforderungen für den schriftlichen Teil der Eignungsprüfung

    Prüfungsanforderungen für den schriftlichen Teil der Eignungsprüfung

    Im schriftlichen Teil der Eignungsprüfung müssen die Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie über grundlegende Kenntnisse im Bereich allgemeine Musiklehre, Hörfähigkeit und Hörrepertoire verfügen. Im Bereich Hörfähigkeit und Hörrepertoire müssen sie nachweisen, dass sie grundlegende melodische, harmonische, rhythmische und formale Zusammenhänge erkennen können und Kenntnis von grundlegenden Werken der Musik haben. Aufgrund der Anforderungen im Studium und der curricularen Vorgaben beziehen sich die Prüfungsanforderungen auf die je unterschiedlichen inhaltlichen Profile der gewählten Schulform / Schulstufe. Dies betrifft vor allem die Prüfungsteile Allgemeine Musiklehre und Hörfähigkeit.

     

    Gegenstände der schriftlichen Prüfung sind im Einzelnen:

    a)             Allgemeine Musiklehre:

    Notationsregeln, Intervalle, Transponieren, Skalen notieren, Drei- und Vierklänge, Grundlagen der Funktionslehre, Melodie harmonisieren, Tonarten bestimmen;

    b)             Hörfähigkeit:

    Erfassen von Intervallen, Dreiklängen, Akkordfolgen, Harmoniefolgen, Melodien und Rhythmen, Ad-Hoc-Notieren;

    c)             Hörrepertoire:

    Kenntnis grundlegender musikalischer Werke aus dem Hörkanon des Instituts

  • Anforderungen im Bereich Hörfähigkeit

    Anforderungen im Bereich Hörfähigkeit

    Auf dem Klavier werden Ihnen verschiedene Intervalle, Dreiklänge, Harmoniefolgen, Melodien und Rhythmen vorgespielt, die Sie notieren müssen. Die Beispiele werden in der Regel dreimal vorgespielt. Dieser Prüfungsteil dauert ca. 75 Minuten

    Intervalle: Hören bis zur kleinen None einschließlich

    Ad-hoc-Notieren: Töne mitschreiben

    Dreiklangsformen: Dur, Moll, vermindert, übermäßig, Umkehrungen

    Akkordfolgen: wahlweise in Funktions- oder Stufentheorie, etwa: T, S, D, D7, Tp, Sp bzw. I, IV, V, V7, VI, II

    Fehlerhören melodisch: Fehler in einer gegebenen Melodie erkennen

    einstimmige Melodiediktate: Melodien im dur-moll-tonalen Raum notieren

    Fehlerhören rhythmisch: Fehler in einem gegebenen Rhythmus erkennen

    Rhythmusbildungen: Rhythmus mit Punktierungen und Triolen notieren

    Beim Profil Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen werden zusätzlich Aufgaben zu Umkehrungen und Septimakkorden bei gegebenen Akkordfolgen, synkopierten Rhythmen und Melodien mit harmonischer Ausweichung gestellt.

  • Anforderungen im Bereich Hörrepertoire

    Anforderungen im Bereich Hörrepertoire

    Zur Förderung der Werkkenntnis haben wir einen Hörkanon mit mehreren Schichten erstellt („Zwiebelmodell“). Den Hörkanon des Instituts für Musik und Musikwissenschaft finden Sie hier.

    Für die Eignungsprüfung ist die Kenntnis von 12 Werken des klassischen Repertoires sowie von einigen Stücken aus dem Rock/Pop-Bereich erforderlich, d. h. Sie müssen diese Stücke vorher anhören und sie wiedererkennen können. Während der schriftlichen Prüfung werden Ihnen drei Werkausschnitte (ca. 1 Minute) vorgespielt. Sie müssen den Namen des Komponisten bzw. Interpreten und den Titel des Stücks aufschreiben.

    Hinweis: Für die EP ist die Kenntnis der Listen A 1 und B 1 erforderlich, also jeweils die „erste Zwiebelschicht“ der beiden Listen. Die hierbei erzielten Punkte sind lediglich Bonus-Punkte für den Bereich Hörfähigkeit.

  • Anforderungen im Bereich allgemeine Musiklehre

    Anforderungen im Bereich allgemeine Musiklehre

    Sie müssen 45 Minuten lang in folgenden Themenkomplexen schriftliche Aufgaben bearbeiten:

    • Notationsregeln: enharmonische Verwechslung
    • Intervalle: groß/ klein, verm./ überm., auch doppelt alteriert
    • Transponieren: z. B. eine Melodie von d-Moll nach g-Moll setzen, auch mit unterschiedlichen Schlüsseln
    • Skalen notieren: z. B. phrygisch, lydisch, Zigeunermoll...
    • Drei- und Vierklänge: Dur, Moll, auch Septakkorde mit Umkehrungen müssen erkannt und gebildet werden
    • Grundlagen der Funktionslehre: Aussetzen einer Kadenz mit T, T3, Tp, D7...
    • Melodie harmonisieren: Volkslied mit Akkorden versehen (z.B.: D, e, A7...)
    • Tonart bestimmen: auf Grundlage der Partitur Tonart erkennen


    Die Klausur für den Studiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen unterscheidet sich in Anzahl und Schwierigkeitsgrad der Aufgaben von der Klausur für die übrigen Studiengänge.

    Eine Musterklausur mit Lösungen finden Sie hier.

    Vorkurs

    Für die Gebiete Allgemeine Musiklehre und Hörfähigkeit wird ein viertägiger (für Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) bzw. dreitägiger (für die übrigen Lehrämter) Vorbereitungskurs unmittelbar vor den Prüfungsterminen angeboten. Er steht allen Interessenten, die sich zur Prüfung angemeldet haben, zur Verfügung und ist kostenfrei.

  • Prüfungsanforderungen im Erstinstrument / Gesang

    Prüfungsanforderungen im Erstinstrument / Gesang

    Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen sowie Lehramt für Berufskollegs:

    Auf dem gewählten Erstinstrument müssen Sie drei mittelschwere Stücke vorspielen. Sie brauchen nicht auswendig zu spielen. Die Stücke sollen aus verschiedenen Epochen bzw. Stilistiken stammen und mindestens dem Schwierigkeitsgrad 3 des Katalogs „Jugend musiziert“ entsprechen.

    Beispielstücke für Schwierigkeitsgrad 3 aus dem Katalog „Jugend musiziert“ finden Sie hierhttps://www.musik.tu-dortmund.de/typo3/#_msocom_1.

    Die übrigen Lehrämter (Grundschule, Haupt-, Real- und Gesamtschule, sonderpädagogische Förderung):

    Auf dem gewählten Erstinstrument müssen Sie drei leichtere Stücke vorspielen. Sie können dabei auch improvisierte Darbietungen vortragen, die für den schulischen Gebrauch geeignet sind, wenn Sie daneben mindestens ein komponiertes Stück vortragen. Sie brauchen nicht auswendig zu spielen. Die Stücke sollten aus verschiedenen Epochen bzw. Stilistiken stammen und mindestens dem Schwierigkeitsgrad 2 bis 3 des Katalogs „Jugend musiziert“ entsprechen.

  • Prüfungsanforderungen im Zweitinstrument / Gesang

    Prüfungsanforderungen im Zweitinstrument / Gesang

    Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen sowie Lehramt für Berufskollegs:
    Auf dem Zweitinstrument bzw. im Zweitfach Gesang müssen Sie eine leichtere Komposition Ihrer Wahl vortragen.

    Die übrigen Lehrämter (Grundschule, Haupt-, Real- und Gesamtschule, sonderpädagogische Förderung):

    Sie müssen ein leichtere Komposition vortragen. Ist das Zweitinstrument ein Akkordinstrument, so können Sie anstatt einer Komposition auch eine Improvisation vortragen, die für den schulischen Gebrauch geeignet ist.

    Besondere Regelungen für Gesang als „Zweitinstrument“:

    Wenn Sie eine gute stimmliche Anlage besitzen und gesangliche Vorbildung haben, kann an die Stelle eines Instrumentes Gesang treten. Wenn Sie Gesang als zweites Fach wählen, müssen Sie drei Stücke vortragen, die sich stilistisch unterscheiden. Davon muss eines ein Kunstlied (z. B. aus Schuberts Winterreise) oder eine Arie (z. B. aus einer Oper von Mozart) sein, ein zweites ein begleitetes Lied und ein drittes ein unbegleitetes Lied nach eigener Wahl sein.

  • Prüfungsanforderungen im Bereich Singstimme

    Prüfungsanforderungen im Bereich Singstimme

    Für alle Profile gilt:

    Sie müssen zwei unterschiedliche Gesangsstücke nach eigener Wahl vortragen; dadurch sollen Sie eine bildungsfähige Stimme nachweisen. Sie sollten die Stücke so wählen, dass Ihre Stimme dabei gut zur Geltung kommt, unabhängig von Epoche und Stilistik des Stücks (Chanson, Volkslied, Popsong, Kunstlied, Arie...). Sie brauchen noch nicht perfekt singen zu können, aber Sie müssen zeigen, dass Sie es in relativ kurzer Zeit lernen können. Eines der Lieder darf begleitet werden, das andere müssen Sie ohne Begleitung singen, damit wir Ihre Stimme auch „solo“ hören können. Für die Begleitung müssen Sie selbst Sorge tragen: Das Institut stellt keine Klavierbegleiter zur Verfügung. Sie können sich auch selbst begleiten, wobei die Begleitung die Singstimme nicht überdecken darf. Wenn Sie bisher noch gar keine Erfahrung mit Singen gemacht haben, empfehlen wir Ihnen, vorher Unterricht bei einem professionellen Gesangslehrer zu nehmen.

    Hinweis für Kandidatinnen und Kandidaten mit Gesang als Erst- oder Zweitfach: Sie bereiten insgesamt drei Stücke nach den entsprechenden, o.g. Vorgaben vor. Es ist nicht erforderlich, zwei weitere Stücke für den Nachweis der Singstimme vorzubereiten. Allerdings ist darauf zu achten, dass mindestens eines Ihrer Stücke im Rahmen dieses Prüfungsbereichs unbegleitet vorgetragen werden muss.https://www.musik.tu-dortmund.de/typo3/#_msocom_4

  • Prüfungsanforderungen im Bereich Kadenzspiel

    Prüfungsanforderungen im Bereich Kadenzspiel

    Sie müssen Ihre Kenntnisse in elementarer Harmonielehre auch praktisch nachweisen, indem Sie ein oder zwei Kadenzen in einer Tonart spielen, die Ihnen von der Kommission genannt wird. Unter einer Grundkadenz versteht man die Harmoniefolge Tonika – Subdominante – Dominante – Tonika, unter einer Trugschlusskadenz versteht man die Erweiterung dieser Harmoniefolge um den Trugschluss (die 6. Stufe), also T-S-D-Tp -D-T in Dur oder t-s-D-tG -D-t in Moll.

    Für die Lehrämter Grundschule, Haupt-, Real- und Gesamtschule, sonderpädagogische Förderung:

    Die Kadenzen werden auf dem gewählten Akkordinstrument gespielt. Sie müssen die Grundkadenzen in allen Dur- und Moll-Tonarten beherrschen.