INFO

Wenn Sie nach dem laufenden Semester Modulprüfungen in Musik oder die Studienleistung "Liedbegleitung" (gibt es nur bei GyGe) ablegen wollen, beachten Sie bitte die folgenden Regelungen. Denken Sie daran, mindestens vier Wochen vorher (und noch vor Prüfungsanmeldung) mit Ihren Prüferinnen und Prüfern zu sprechen.

Fristen und Termine

Mündliche und praktische Prüfungen vom 18. bis 22. März 2024

Klausur in Musikgeschichte am 29.1. (I) bzw. 1.2.2024 (II) zur Vorlesungszeit

Klausur in Satzlehre (Tonsatz) am 22.3.2024, 10 bis 14 Uhr

Voranmeldung beim Prüfungsmanagement (online) 1.12.2023 bis 29.2.2024

Anmeldung im BOSS 1.12.2023 bis 4.3.2024 bzw. zwei Wochen vor der Prüfung

Anmeldeverfahren

Es gibt ein dreistufiges Anmeldeverfahren: Zunächst sprechen Sie bitte immer mit Ihren gewünschten Erstprüfern/-prüferinnen. Das sind im Fall von praktischen Prüfungen die in der Regel jeweiligen Lehrbeauftragen, bei denen Sie Unterricht haben, im Fall von mündlichen Prüfungen die hauptamtlich Lehrenden des Bereichs, zu dem das Modul gehört. Da können Sie oft zwischen verschiedenen Personen wählen. Im Modul W3 (MA GyGe vor 23/24) müssen Sie zwei Prüfende aus verschiedenen Bereichen angeben und auch mit beiden vorher sprechen. Bei der Studienleistung "Liedbegleitung" (MA GyGe von 23/24, Modul J3) müssen Sie keine Prüfer suchen.

Danach melden Sie sich bei mir, damit die Termine geplant werden können. Dafür gibt es ein ab Dezember ein Online-Formular in einem eigenen Moodle-Raum.

moodle.tu-dortmund.de/course/view.php

Wenn das alles soweit geklappt hat, sollten Sie sich schließlich noch ganz offiziell im BOSS anmelden (wieder außer bei Liedbegleitung GyGe). Für die Klausur melden Sie sich bitte nur im BOSS bis zwei Wochen vor der jeweiligen Klausur an. Sollten Sie Ihre gewünschte Prüfung im BOSS (noch) nicht finden, Sagen Sie bitte kurz Bescheid, dann lasse ich die noch anlegen.

In Ausnahmefällen, wenn es sich um wichtige studienbezogene Gründe handelt (z.B. Auslandssemester, Praktika u.ä.) oder Erstprüfer/-innen nicht andere können, können auch individuelle Termine außerhalb der Prüfungswoche vereinbart werden. Bitte sprechen Sie auch hier zunächst mit den Prüfer/-innen und machen möglichst konkrete Terminvorschläge aus.

 


Anmeldeverfahren für schriftliche Abschlussarbeiten

  • Benotete Hausarbeiten (Modulabschluss)

    Benotete Hausarbeiten (Modulabschluss)

    Für die Studierenden nach LABG 2009/16 sind in bestimmten Modulen schriftliche Hausarbeiten mit dem Status von Modulprüfungen vorgesehen. Dabei gilt folgende Regelung:

    1. Inhaltliche und formale Vorgaben

    Die Hausarbeiten umfassen lt. der jeweiligen Modulhandbücher 20 Seiten. Es gibt eine Bearbeitungsfrist von acht Wochen, da es sich um benotete Modulabschlussprüfungen handelt. Ansonsten gelten die üblichen Vorgaben bzgl. wissenschaftlicher Hausarbeiten, wie sie auf der Instituts-Homepage dargelegt sind und in den Proseminaren gelehrt werden.

    2. Laufzettel und Anmeldung

    Für die Anmeldung wird ein doppelseitig bedruckter Laufzettel benötigt, der im Downloadbereich herunterladen kann. Die Studierenden können damit zu einem_einer Betreuer_in ihrer Wahl gehen, um die Arbeit anzumelden.

    Bei der Anmeldung wird die Vorderseite des Laufzettels mit der Themenstellung gemeinsam mit dem_der Betreuer_in ausgefüllt und unterschrieben. Die Anmeldung muss vor Beginn der Arbeit erfolgen. Der Laufzettel wird später mit der Hausarbeit zusammen abgegeben.

    3. Anmeldung bei der Prüfungsverwaltung per E-Mail

    Die BOSS-Anmeldung der Hausarbeiten erfolgt durch eine E-Mail des_der Betreuernden an die Prüfungsverwaltung (Team 5).

    4. Abgabe der Hausarbeit

    Die Studierenden sollten bisher Hausarbeiten in Papierform nicht direkt beim/bei der Betreuenden abgeben, sondern ausschließlich beim Team 5 der Prüfungsverwaltung. Dort wird überprüft, dass die Acht-Wochen-Frist eingehalten wurde. Wenn Arbeiten nicht dort abgegeben werden, wird am Stichtag automatisch ein "nicht bestanden" eingetragen.

    Sie können aber auch die Arbeiten rein auf elektronischem Wege (am besten als PDF) direkt den Prüfendenen per E-Mail schicken. Bitte setzen Sie dann die Prüfungsverwaltung in Kopie (pruefungsverwaltung-lehramt(at)tu-dortmund.de), damit die dort auch Bescheid wissen,

    5. Begutachtung der Arbeit durch zwei Gutachter

    Die Hausarbeiten werden vom Team 5 den_die Betreuende_n weitergeleitet. Der Laufzettel muss in der Arbeit liegen. Der/Die Betreuende füllt die Rückseite des Laufzettels mit seiner Benotung aus und leitet die Arbeit dann intern an eine_n geeignete_n Zweitgutachter_in weiter. Das Zweitgutachten kann sich entsprechend dem Text des Laufzettels dem Urteil anschließen oder abweichen.

    6. Zuleitung der Arbeit mit Laufzettel an den Prüfungskoordinator

    Wenn beide Gutachter_innen unterschrieben haben, geht die Arbeit mit Laufzettel an den Prüfungskoordinator (z.Zt. Bileam Kümper), damit er das Ergebnis ins BOSS eintragen kann. Die Studierenden erfahren auf diese Weise das Ergebnis der Arbeit und können bei Bedarf bei dem/der Betreuenden Fragen zur Bewertung stellen und ggf. ein Gutachten einsehen. Die Arbeiten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen von den Betreuenden archiviert.

  • Bachelorarbeiten

    Bachelorarbeiten

    Zum Ablauf des Verfahrens
    Zu Grunde liegen die Paragrafen 19 bis 26 der Bachelor-Prüfungsordnung (LABG).
    Die Bachelorarbeit kann im Bereich Musikwissenschaft (Musikgeschichte, Systematische Musikwissenschaft, Analyse etc.), Musikpädagogik oder im künstlerischen Bereich verfasst werden (daraus ergibt sich allerdings, dass die Masterarbeit nicht mehr künstlerisch orientiert sein kann). Hinweise zu einer künstlerischen Arbeit entnehmen Sie Absatz B.2.


    1. Vorgespräch mit dem Betreuer/der Betreuerin

    Betreuer/in und somit Erstgutachter/in der Arbeit kann laut Beschluss der Fachkonferenz Musik jede/r hauptamtlich Lehrende/r des Instituts für Musik und Musikwissenschaft sein.
    Der/die Studierende sucht sich selbsttätig eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit und führt mit diesem ein Vorgespräch. Der/die Kandidat/in soll eigene Vorschläge für ein Themengebiet machen. Beim Vorgespräch wird das Einvernehmen über ein Themengebiet hergestellt. Die verbindliche Themenstellung wird jedoch beim Vorgespräch noch nicht bekannt gegeben; sondern sie erfolgt schriftlich zu Beginn der Bearbeitungszeit.
    Die Betreuung einer Bachelorarbeit kann vom Betreuenden (z.B. wegen Überlastung oder


    2. Ausgabe des Themas und Verwendung des „Laufzettels Bachelorarbeit“
    Der/die Studierende besucht nach der ersten Besprechung mit der betreuenden Lehrperson das Team 5, Dezernat 4.3 im Prüfungsamt. Dort wird die Zulassung zur Bachelorarbeit bescheinigt und ein standardisierter Laufzettel ausgegeben. Dieser ist von dem/der Studierenden auszufüllen. Die Felder zum Thema und den Abgabefristenwerden bei der verbindlichen Absprache mit dem/der Erstgutachter/in ausgefüllt. Dazu ist ein weiteres persönliches Gespräch erforderlich.
    Die Anmeldung der Arbeit mit Thema und Abgabedatum erfolgt durch den/die Studierende/n, indem der ausgefüllte Laufzettel innerhalb einer Woche im Dezernat 4.3, Team 5 wieder abgegeben wird.


    3. Regelungen für Bearbeitung und Abgabe der Arbeit
    Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt in der Regel 8 Wochen; diese Frist kann in Absprache mit dem/der Betreuer/in im Falle einer empirischen oder künstlerischen Arbeit um bis zu vier Wochen verlängert werden. Solche Sonderregelungen sind auf dem „Laufzettel Bachelorarbeit“ zu vermerken.
    Die Abgabe kann persönlich beim Dezernat 4.3 (innerhalb der Öffnungszeiten), durch Abgabe bei der Zentralen Leitwarte der TU Dortmund (Emil-Figge-Straße 71) oder durch Aufgabe bei der Post (entscheidend ist das Datum des Poststempels) erfolgen. Empfohlen wird die Abgabe direkt beim Dezernat 4.3 oder bei der Leitwarte, da dort der Eingang quittiert werden kann. Weiterhin muss die Arbeit in Dateiform dem Erstgutachter per E-Mail oder auf einem Datenträger zugeschickt werden.

    4. Begutachtung und Mitteilung des Ergebnisses
    Das Dezernat 4.3 bestätigt den Eingang der Arbeit und schickt die Arbeit an die beiden Betreuer. Die Betreuer/innen begutachten und benoten die Arbeit innerhalb von 12 Wochen und schicken Gutachten und Beurteilung an das Dezernat 7.3. Nach der Eintragung der Noten durch das Dezernat 4.3 können die Studierenden ihre Note im BOSS einsehen. Gutachten der Bewertung sind auf Wunsch bei den Betreuenden einzuholen.

    Weitere Informationen zum Vorgehen und zur äußeren Form einer Bachelorarbeit finden sie hier.

  • Masterarbeiten

    Masterarbeiten

    Zum Ablauf des Verfahrens
    Zu Grunde liegen die Paragrafen 19 bis 23 der Master-Prüfungsordnung (LABG).
    Die Masterarbeit kann im Bereich Musikwissenschaft (Musikgeschichte, Systematische Musikwissenschaft, Analyse etc.), Musikpädagogik oder im künstlerischen Bereich verfasst werden (letzteres nur dann, wenn die Bachelorarbeit nicht bereits im künstlerischen Bereich geschrieben wurde). Hinweise zu einer künstlerischen Arbeit entnehmen Sie Absatz B.2.

    Vorgespräch mit dem Betreuer/der Betreuerin
    Betreuer/in und somit Erstgutachter/in der Arbeit kann laut Beschluss der Fachkonferenz Musik jede/r Professor/in, jede/r Habilitierte und jede/r Promovierte des Instituts für Musik und Musikwissenschaft sein. Es gilt die aktuelle durch den Fakultätsrat jeweils verabschiedete Prüfer*innenliste. Zur Zeit sind dies folgende Personen (alphabetisch, Stand 8.4.2022):
    Ebeling, Egermann, Feilen, Gotham, Houben, Höller, Kranefeld, Noltze, Oehl, Rötter, Schenk, Stegemann
    Der/die Studierende sucht sich selbsttätig eine/n Betreuer/in für die Masterarbeit und führt mit diesem ein Vorgespräch. Der/die Kandidat/in soll eigene Vorschläge für ein Themengebiet machen. Beim Vorgespräch wird das Einvernehmen über ein Themengebiet hergestellt. Die verbindliche Themenstellung wird jedoch beim Vorgespräch noch nicht bekannt gegeben; sondern sie erfolgt schriftlich zu Beginn der Bearbeitungszeit.

    2. Ausgabe des Themas und Verwendung des „Laufzettels Masterarbeit“

    Der/die Studierende besucht nach der ersten Besprechung mit der betreuenden Lehrperson das Team 5, Dezernat 4.3 im Prüfungsamt. Dort wird die Zulassung zur Masterarbeit bescheinigt und ein standardisierter Laufzettel ausgegeben. Dieser ist von dem/der Studierenden auszufüllen. Die Felder zum Thema und den Abgabefristen werden bei der verbindlichen Absprache mit dem/der Erstgutachter/in ausgefüllt. Dazu ist ein weiteres persönliches Gespräch erforderlich.
    Die Anmeldung der Arbeit mit Thema und Abgabedatum erfolgt durch den/die Studierende/n, indem der ausgefüllte Laufzettel innerhalb einer Woche im Dezernat 4.3, Team 5 wieder abgegeben wird.


    3. Regelungen für Bearbeitung und Abgabe der Arbeit

    Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt in der Regel 15 Wochen; diese Frist kann in Absprache mit dem/der Betreuer/in im Falle einer empirischen oder künstlerischen Arbeit um bis zu vier Wochen verlängert werden. Solche Sonderregelungen sind auf dem „Laufzettel Masterarbeit“ zu vermerken.
    Die Abgabe kann persönlich beim Dezernat 4.3 (innerhalb der Öffnungszeiten), durch Abgabe bei der Zentralen Leitwarte der TU Dortmund (Emil-Figge-Straße 71) oder durch Aufgabe bei der Post (entscheidend ist das Datum des Poststempels) erfolgen. Empfohlen wird die Abgabe direkt beim Dezernat 4.3 oder bei der Leitwarte, da dort der Eingang quittiert werden kann. Weiterhin muss die Arbeit in Dateiform dem Erstgutachter per E-Mail oder auf einem Datenträger zugeschickt werden.
    Eine nicht fristgerecht eingereichte Arbeit wird automatisch mit nicht ausreichend (5,0) verbucht.


    4. Begutachtung und Mitteilung des Ergebnisses
    Das Dezernat 4.3 bestätigt den Eingang der Arbeit und schickt die Arbeit an die beiden Betreuer. Die Betreuer/innen begutachten und benoten die Arbeit innerhalb von 12 Wochen und schicken Gutachten und Beurteilung an das Dezernat 7.3. Nach der Eintragung der Noten durch das Dezernat 4.3 können die Studierenden ihre Note im BOSS einsehen. Gutachten der Bewertung sind auf Wunsch bei den Betreuenden einzuholen.

    Weitere Informationen zum Vorgehen sowie zur äußeren Form einer Masterarbeit finden Sie hier.