Anlaufstelle für Diskriminierung, sexualisierte Gewalt und Belästigung
Sind Sie Zeuge*in oder Betroffene*r von Diskriminierung, sexualisierter Gewalt oder Belästigung?
Die Anlaufstelle des Instituts für Musik und Musikwissenschaft bietet Ihnen die Möglichkeit, dies im Schutz der Anonymität zu melden, unterstützt Sie bei dieser Entscheidung und begleitet Sie bei den weiteren Schritten.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen oder uns per E-Mail zu kontaktieren.
Diskriminierungen treten im Studien- und Berufsleben auf unterschiedliche Weise auf. Während rassistische, soziale und ableistische Demütigungen regelmäßig vorkommen, bleibt sexualisierte Gewalt die am weitesten verbreitete Form der Diskriminierung. Die Zahlen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die aus einer Umfrage unter Diskriminierungsopfern an Universitäten stammen, zeigen, wie vielfältig Belästigungen sein können: „Fokus auf sexueller Orientierung (41,4 %), Rassismus (39 %), Aussehen (38,1 %), weibliches Geschlecht (32,1 %) und Trans* (27,3 %)“.
Alle können von Diskriminierung betroffen sein (Studierende, Mitarbeitende...) und Diskriminierungen gehen sowohl von Lehrenden (43,2%) als auch von Kommiliton*innen (56,2%) aus.
Entgegen der allgemeinen Annahme werden nur sehr wenige Fälle von Belästigung gemeldet: 40% der Diskriminierungen werden ignoriert, 27,4% werden angesprochen und nur 7,5% enden mit einer Beschwerde.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Antidiskriminierungstelle des Bundes.
Quelle der zitierten Zahlen: Dritter Bericht an den Bundestag: Diskriminierung in Deutschland, 2017
Was ist sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt äußert sich in einem breiten Spektrum verbaler und/oder nonverbaler Verhaltensweisen, in Worten, Abbildungen, Mimik, Gestik und Handlungen. All diese Verhaltensweisen haben gemein, dass sie einen sexuellen bzw. sexuell konnotierten Bezug haben, der einseitig von einer Person ausgeht und von der anderen Person als unangenehm, unangemessen, grenzüberschreitend, verletzend oder herabwürdigend empfunden wird. Wann eine Person etwas als unerwünscht oder grenzüberschreitend empfindet, ist individuell. Dieses Empfinden bedarf keiner Rechtfertigung, zu einem respektvollen Umgang miteinander zählt, die Grenzen des Gegenübers zu wahren. Sexualisierte Diskriminierung und Gewalt sind Handlungen, für die der/die Täter*in allein die Verantwortung trägt.
Diesen Info-Text haben wir mithilfe von bukof.de/online-handreichung-sdg zusammengestellt.
Materialien
Nachstehend finden Sie verschiedene Dokumente, die Ihnen helfen können.
Das Buch Grauzonen gibt es nicht, erschienen 2020, listet die verschiedenen Arten von sexuellen Übergriffen und die verschiedenen Kontexte, in denen sie vorkommen können, auf. Es kann Zeuge*innen, Betroffenen aber auch Täter*innen helfen, sich zu sensibilisieren und diskriminierende Situationen als solche zu erkennen.
Die TU Dortmund und ihr Gleichstellungsbüro haben Regeln entwickelt, um die Entwicklung der Gleichberechtigung zu unterstützen und gegen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu kämpfen. Sie können diese auch untenstehend finden.
SchuDS - Zentrale Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt der TU Dortmund
Außerdem weisen wir gerne auf die SchuDS, die Zentrale Beratungsstelle zum Schutz vor Diskriminierung und vor sexualisierter Gewalt der TU Dortmund hin. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für Menschen, die Diskriminierung oder sexualisierte Gewalt erleben oder beobachten oder auch nur Fragen zum Thema haben. Die SchuDS ist für alle Mitglieder und Angehörigen wie Studierende, Lehrende, Mitarbeitende der TU Dortmund und alle Personen, die sich berechtigterweise mit Wissen und Wollen der TU Dortmund zeitweilig und/oder dauerhaft im Zusammenhang mit den originären Aufgaben der Hochschule dort aufhalten, da.