Hörfähigkeit: Auf dem Klavier werden verschiedene Intervalle, Dreiklänge, Harmoniefolgen, Melodien und Rhythmen vorgespielt, die notiert werden müssen. Die Beispiele werden in der Regel dreimal vorgespielt. (Bestandteile der Prüfung: Intervalle bis zur kleinen None einschließlich; Notendiktat; Dreiklangsformen: Dur, Moll, vermindert, übermäßig, Umkehrungen; Akkordfolgen wahlweise in Funktions- oder Stufentheorie, etwa: T, S, D, D7, Tp, Sp bzw. I, IV, V, V7, VI, II; Fehlerhören melodisch; Fehlerhören rhythmisch; einstimmige Melodiediktate; Rhythmusbildungen).
Allgemeine Musiklehre: Notationsregeln; Intervalle; Transponieren; Skalen notieren; Drei- und Vierklänge; Grundlagen der Funktionslehre; Melodie harmonisieren; Tonarten bestimmen.
Hörrepertoire: Für die Eignungsprüfung ist die Kenntnis von 12 Werken (siehe oben auf dieser Seite) erforderlich, d. h. die Werke müssen während der Prüfung wiedererkannt werden. Die Werke werden in Ausschnitten dreimal vorgespielt. Name des Komponisten, Titel des Stücks und die Entstehungszeit müssen notiert werden. Darüber hinaus ist zu jedem der Werke ein kurzer musikjournalistischer Text zu verfassen (Aspekte der musikjournalistischen Vermittlung, Reflexion musikgeschichtlicher Inhalte für die Vermittlung).
Instrument bzw. Gesang als Hauptfach: Auf dem gewählten Instrument bzw. Gesang müssen drei mittelschwere Stücke vorgespielt/vorgesungen werden. Die Stücke sollen aus verschiedenen Epochen stammen und dem Schwierigkeitsgrad III des Katalogs „Jugend musiziert“ entsprechen. Das Institut stellt keine Klavierbegleiter zur Verfügung.
Für Prüfung und Studium können diejenigen Instrumente gewählt werden, für die an der TU Dortmund ein Lehrangebot besteht oder bereitgestellt werden kann. Die Instrumente E-Gitarre und E-Bass können als Instrument gewählt werden. Für die Prüfung muss dann mindestens ein Stück auf der akustischen Gitarre bzw. dem Kontrabass vorbereitet werden. Wird Schlagzeug als Instrument gewählt, so muss verpflichtend ein Stück auf Stabspielen (Mallet-Instrumenten) vorgetragen werden. Ein weiteres Stück muss aus dem klassischen Repertoire stammen.
Prüfungsgespräch: Am Ende des praktischen Teils werden in einen Prüfungsgespräch u. a. Aspekte zur Interpretation der zuvor präsentierten Werke und des aktuellen Musiklebens thematisiert.
Ein Nichterscheinen zur Eignungsprüfung ohne Angabe von Gründen muss als Fehlversuch gewertet werden.
Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.